Gewinde, Gewindeausläufe und Freistiche: vollständig angeben
Bezeichnung, Klasse, Länge und Auslauf: so wird aus einer Gewindeangabe eine, die ohne Rückfrage auskommt. Dazu Zentrierbohrung und Rändel.
Gewinde vollständig bezeichnen
Ein Gewinde ist vollständig angegeben, wenn vier Dinge zusammenstehen: die Bezeichnung, die Toleranzklasse, die nutzbare Länge und die Aussage zum Auslauf. Die Bezeichnung beginnt bei metrischen Gewinden mit dem Kürzel M und dem Nenndurchmesser; bei einem Feingewinde folgt die Steigung, etwa M12×1,5. Das Regelgewinde braucht keine Steigung in der Bezeichnung, weil sie sich aus dem Durchmesser ergibt. ISO 261 ordnet die Auswahl der Bezeichnungen.
Die Toleranzklasse hängt mit an der Bezeichnung, nach einem Bindestrich: Ein kleiner Buchstabe steht für das Außengewinde, ein großer für das Innengewinde, davor eine Zahl für den Grad. Ihre Werte regelt ISO 965-1; diese Seite gibt keine Tabellenwerte wieder. Wer nur „M12“ in die Zeichnung schreibt, überlässt die Klasse einer Annahme, über die später Streit entstehen kann.
Bei Innengewinden genügt die Gewindeangabe; ein zusätzlich bemaßtes Kernloch ist meist überflüssig, weil sich der Kernlochdurchmesser aus der Bezeichnung ergibt. Zwei Angaben für denselben Zweck können sich widersprechen, und dann bleibt eine Rückfrage offen. Verlangen Sie eine bestimmte Gewindeprüfung, etwa mit Lehren, schreiben Sie das in die Zeichnung oder in die Anfrage.
Die nutzbare Länge gehört als Maß an das Gewinde, bei einem Sackloch zusammen mit der Bohrungstiefe. Außen- und Innengewinde erkennt man an der Darstellung und am Buchstaben der Toleranzklasse; steht „LH“ hinter der Bezeichnung, ist es ein Linksgewinde. Ohne diese Angabe gilt ein Rechtsgewinde.
- Bezeichnung mit Nenndurchmesser, bei Feingewinde mit Steigung
- Toleranzklasse, außen klein, innen groß geschrieben
- nutzbare Länge als Maß, bei Sackloch mit Bohrungstiefe
- Aussage zu Auslauf oder Freistich
- Linksgewinde ausdrücklich mit „LH“
Auslauf und Freistich
Wo ein Gewinde an einem Absatz endet, muss die Zeichnung sagen, wie es endet.
Läuft ein Gewinde aus, wird der Gewindegrund zur Schulter hin flacher; das Gewinde ist dort nicht mehr voll tragend. Ein Gewindefreistich dagegen ist eine Rille, tiefer als der Gewindegrund, vor der Schulter. In ihr endet das Gewinde mit voller Tiefe, und die Schulter kann unmittelbar anliegen. DIN 76-1 beschreibt beide, Ausläufe und Freistiche für Gewinde.
Freistiche an Absätzen ohne Gewinde, zum Beispiel an einem Bund, den ein Teil flach berühren soll, regelt DIN 509. Die Norm kennt mehrere Formen mit Formbuchstaben, darunter E, F, G und H; die Zeichnung nennt die Form und die Maße oder bemaßt die Kontur selbst. „Freistich nach Norm“ ohne Form lässt eine Rückfrage offen.
Ob ein Freistich sinnvoll ist, entscheidet die Funktion: Er verhindert, dass ein Radius in der Ecke ein anliegendes Teil abhebt, und er schafft Platz für das Gewindeende. Er schwächt aber den Querschnitt, auch das gehört in die Abwägung. Die Konstruktion entscheidet; eine Zeichnung, die Auslauf und Freistich offenlässt, verschiebt die Entscheidung auf den, der anbietet.
Zentrierbohrung und Rändel
Zwei Merkmale, die leicht stillschweigend vorausgesetzt werden und deshalb Rückfragen auslösen.
Zentrierbohrung
Zentrierbohrungen an den Stirnseiten sind bei längeren Teilen üblich. Ob eine bleiben muss, bleiben darf oder am fertigen Teil nicht vorhanden sein darf, gehört in die Zeichnung, am besten als Vermerk an der Stirnfläche. DIN 332-1 legt die Formen fest, darunter R, A und B. Ohne Vermerk bleibt offen, ob ein Rest der Bohrung als Mangel gilt.
Rändel
Ein Rändel braucht die Form und die Teilung; DIN 82 benennt die Formen mit Kurzzeichen. Dazu gehört die Angabe, ob sich das Maß auf den Durchmesser vor oder nach dem Rändeln bezieht, denn die Oberfläche wird beim Rändeln aufgeworfen. Auch die Länge des gerändelten Bereichs muss bemaßt sein. Ein Rändel ist ein Griffmerkmal; ob es auf der fertigen Oberfläche sichtbar bleiben soll, ist eine eigene Aussage der Zeichnung.
Beispiel: Bolzen mit Außengewinde und Freistich
Eine vollständige Angabe und die fünf Auslassungen, die in Anfragezeichnungen eine Rückfrage auslösen.
Die Zeichnung nennt M12×1,5 mit der Toleranzklasse 6g, die Gewindelänge als Maß, den Freistich nach DIN 76-1 und eine Fase am Ende. Die Angaben stehen so beieinander, dass niemand zwischen Zeichnungsblatt, Schriftfeld und Anfragetext suchen muss. Was in Anfragezeichnungen fehlen kann:
- die Toleranzklasse hinter der Bezeichnung
- die Gewindelänge als eigenes Maß
- die Aussage, ob Außen- oder Innengewinde gemeint ist
- die Form des Freistichs
- die Fase am Gewindeende
Jede dieser Lücken erzeugt eine Rückfrage, die sich mit einem Strich auf der Zeichnung vermeiden ließe.
Häufige Fragen
Mit Bezeichnung, Toleranzklasse, nutzbarer Länge und der Angabe zu Auslauf oder Freistich. Ob Außen- oder Innengewinde gemeint ist, zeigen Darstellung und Buchstabe der Klasse.
Verfasst von der Evotec GmbH, Arnsberg · Stand 03.10.2026
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